Das Wichtigste zum legalen Anbau in einer Anbauvereinigung in Kürze:
- Nur ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein (e.V.) oder eine eingetragene Genossenschaft (e.G.) kann eine Genehmigung für den Anbau erhalten.
- Eine Vereinsgründung setzt mindestens 7 Gründungsmitglieder voraus.
- Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge.
- Die Anbauvereinigung braucht einen besonders geschulten Präventionsbeauftragten.
- Der Konsum von Cannabis in Sichtweite der Abgabestelle ist verboten.
- Es gelten besondere Anforderungen an die Sicherheit der Anbaufläche und der Abgabestelle.
- Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten.
- Die maximale Mitgliederzahl ist auf 500 begrenzt.
- Eine doppelte Mitgliedschaft in 2 Anbauvereinigungen ist unzulässig.
- Es gelten besondere gesetzliche Anforderungen an die Satzungsausgestaltung des e.V. oder der e.G.
- Die Abgabe muss in neutraler Verpackung mit bestimmten Informationen erfolgen und dokumentiert werden.
- Mitglieder dürfen nur getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) sowie Harz (Haschisch) erwerben.
- Die Abgabe von Stecklingen und Vermehrungsmaterial durch die Anbauvereinigung ist auch an Nicht-Vereinsmitglieder gestattet.
- Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten besondere Jugendschutzvorgaben.
- Es gilt ein Werbeverbot für Cannabisclubs (gilt auch für das gesprochene Wort und Schaufensterwerbung).
- Es gelten umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten.
- An die Zuverlässigkeit von Vorstandsmitgliedern werden besondere Anforderungen gestellt.
