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Das Wichtigste zum legalen Anbau in einer Anbauvereinigung in Kürze:

  • Nur ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein (e.V.) oder eine eingetragene Genossenschaft (e.G.) kann eine Genehmigung für den Anbau erhalten.
  • Eine Vereinsgründung setzt mindestens 7 Gründungsmitglieder voraus.
  • Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge.
  • Die Anbauvereinigung braucht einen besonders geschulten Präventionsbeauftragten.
  • Der Konsum von Cannabis in Sichtweite der Abgabestelle ist verboten.
  • Es gelten besondere Anforderungen an die Sicherheit der Anbaufläche und der Abgabestelle.
  • Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten.
  • Die maximale Mitgliederzahl ist auf 500 begrenzt.
  • Eine doppelte Mitgliedschaft in 2 Anbauvereinigungen ist unzulässig.
  • Es gelten besondere gesetzliche Anforderungen an die Satzungsausgestaltung des e.V. oder der e.G.
Gründbar
Gründbar
  • Die Abgabe muss in neutraler Verpackung mit bestimmten Informationen erfolgen und dokumentiert werden.
  • Mitglieder dürfen nur getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) sowie Harz (Haschisch) erwerben.
  • Die Abgabe von Stecklingen und Vermehrungsmaterial durch die Anbauvereinigung ist auch an Nicht-Vereinsmitglieder gestattet.
  • Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten besondere Jugendschutzvorgaben.
  • Es gilt ein Werbeverbot für Cannabisclubs (gilt auch für das gesprochene Wort und Schaufensterwerbung).
  • Es gelten umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten.
  • An die Zuverlässigkeit von Vorstandsmitgliedern werden besondere Anforderungen gestellt.

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