Das Wichtigste zu den Anforderungen an den privaten Eigenanbau von Cannabis in Kürze:
- Der Umgang mit Cannabis ist verboten. Ausnahme: Der private Besitz von bis zu 50 Gramm zum Eigenkonsum.
- Privatpersonen ist jede Ab- und Weitergabe von Cannabis verboten.
- Eine Versorgung mit Cannabis ist Privatpersonen ausschließlich über den privaten Eigenanbau (bis zu 3 Pflanzen) oder eine Anbauvereinigung erlaubt.
- Samen oder Stecklinge können aus EU-Mitgliedsstaaten oder von Anbauvereinigungen bezogen werden. Mittlerweile haben sich auch in Deutschland viele Händler etabliert. Hier gilt eine Grauzone.
- Die Überschreitung der Besitzgrenzen bei Cannabis oder Cannabispflanzen kann strafbewehrt sein und mit empfindlichen Gefängnisstrafen geahndet werden.
- Trotz Teillegalisierung solltest du also aufpassen und die Regeln einhalten um Dich keinen Risiken auszusetzen.
- Es gilt eine Besitzgrenze von max. 50 Gramm Cannabis.
- Es dürfen nicht mehr als 3 Cannabispflanzen angebaut werden.
- Um legal anzubauen, musst Du volljährig sein.
- Der Anbau ist nur am Wohnsitz/Ort des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt.
- Beim Anbau muss ein Zugriff Dritter ausgeschlossen sein.
- Kinder müssen besonders geschützt werden.
- Auch die Nachbarschaft ist vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen.
- Eine Weitergabe an Dritte ist verboten.
- Es gilt ein eingeschränktes öffentliches Konsumverbot – Rauchen von Cannabis in Sichtweite unter 18jähriger sowie in Sichtweite besonders schutzwürdiger Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Spielplätzen etc. ist verboten.
