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Das Wichtigste zu den Anforderungen an den privaten Eigenanbau von Cannabis in Kürze:

  • Der Umgang mit Cannabis ist verboten. Ausnahme: Der private Besitz von bis zu 50 Gramm zum Eigenkonsum.
  • Privatpersonen ist jede Ab- und Weitergabe von Cannabis verboten.
  • Eine Versorgung mit Cannabis ist Privatpersonen ausschließlich über den privaten Eigenanbau (bis zu 3 Pflanzen) oder eine Anbauvereinigung erlaubt.
Gründbar
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  • Samen oder Stecklinge können aus EU-Mitgliedsstaaten oder von Anbauvereinigungen bezogen werden. Mittlerweile haben sich auch in Deutschland viele Händler etabliert. Hier gilt eine Grauzone.
  • Die Überschreitung der Besitzgrenzen bei Cannabis oder Cannabispflanzen kann strafbewehrt sein und mit empfindlichen Gefängnisstrafen geahndet werden.
  • Trotz Teillegalisierung solltest du also aufpassen und die Regeln einhalten um Dich keinen Risiken auszusetzen.
  • Es gilt eine Besitzgrenze von max. 50 Gramm Cannabis.
  • Es dürfen nicht mehr als 3 Cannabispflanzen angebaut werden.
  • Um legal anzubauen, musst Du volljährig sein.
  • Der Anbau ist nur am Wohnsitz/Ort des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt.
  • Beim Anbau muss ein Zugriff Dritter ausgeschlossen sein.
  • Kinder müssen besonders geschützt werden.
  • Auch die Nachbarschaft ist vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen.
  • Eine Weitergabe an Dritte ist verboten.
  • Es gilt ein eingeschränktes öffentliches Konsumverbot – Rauchen von Cannabis in Sichtweite unter 18jähriger sowie in Sichtweite besonders schutzwürdiger Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Spielplätzen etc. ist verboten.
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